Nach einem Schlaganfall ist eine lückenlose Therapie entscheidend für den Genesungsprozess. Besonders in der Zeit nach der Reha helfen regelmäßige Behandlungen in der Physio-, Ergo- oder Sprachtherapie, Folgeschäden zu vermeiden und die Selbstständigkeit zu fördern.
Patient:innen können sich vom Haus- oder Facharzt Heilmittelverordnungen ausstellen lassen – und das sogar bis zu ein Jahr nach dem Schlaganfall, ohne dass die Ärzt:innen ihr Budget belasten. Grundlage dafür ist der sogenannte Besondere Verordnungsbedarf (BVB).
Bei anhaltendem Bedarf tritt der Langzeit-Heilmittelbedarf (LHB) in Kraft. Damit bleibt auch nach Ablauf des ersten Jahres eine kontinuierliche, extrabudgetäre Therapie möglich. So wird sichergestellt, dass Patient:innen die Unterstützung erhalten, die sie langfristig brauchen, um aktiv und eigenständig zu bleiben.
